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Die  wichtigsten Informationen zum Landeshundegesetz für NRW (LHundeG  NRW)

Es ist völlig  haltlos, dass bestimmte Hunderassen pauschal als gefährlich eingestuft werden.  Leider sieht das nicht jeder so, so dass lt. LHundG NRW die Hunderassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano,  Fila Brasilero, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu sowie deren Kreuzungen gefährlicher sein sollen als andere Hunde, wie z.B. Schäferhund, Deutsche Dogge,  Riesenschnauzer, Airdale-Terrier etc. Jeder der sich ein wenig mit Hunderassen  auskennt, wird erkennen, dass es sich hier um Diskriminierung handelt und nicht  um Schutz vor aggressiven Hunden.

Persönlich frage ich mich, ob all diese Sanktionen wirklich diejenigen Hundebesitzer  treffen, deren Fehlprägung bzw. -erziehung zu Beissattacken geführt haben. Allzuoft haben Tierschützer Hunde befreit, die für Hundekämpfe missbraucht  wurden, jedoch waren diese weder steuerlich angemeldet, noch besaßen sie einen  Chip. Von einer Hundehalterhaftpflicht ganz zu schweigen, so dass man nur selten die Halter zur Verantwortung ziehen konnte. Inzwischen sind diese schwarzen Schafe auf andere Hunderassen ausgewichen, um ihre perversen Spielchen ohne etwaige Unannehmlichkeiten weiterführen zu könen.

Hier nun ein paar Vorschriften, die die Hundehaltung in NRW betreffen. Ich habe auf das Amtsdeutsch verzichtet. Wer den genauen Wortlaut wissen möchte, kann das Gesetz unten nachlesen.

Die Haltung  großer Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg Körpergewicht) ist der zuständigen Behörde anzuzeigen. Es ist erforderlich, die Sachkunde und Zuverlässigkeit (dies obliegt der zuständigen Behörde) nachzuweisen. Der Hund  muss fälschungssicher?! mit einem Chip gekennzeichnet und durch eine Hundehalterhaftpflichtversicherung geschützt werden.
Der Nachweis der Sachkunde kann durch einen anerkannten Sachverständigen oder durch bestimmte Tierärzte erteilt werden. Wer ohne Vorkommnisse vor Inkrafttreten dieses Gesetzes mind. drei Jahre lang bereits große Hunde gehalten hat, benötigt diesen
Sachkundenachweis nicht (Sie  können auf dieser Seite Ihre Sachkunde online testen).

Große Hunde  sind außerhalb eines befriedeten Besitztums, innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen.

Zusätzlich zu  den Bestimmungen für große Hunde, muss für die o.a. Rassen eine Haltungsgenehmigung von der zuständigen Behörde eingeholt werden, und es besteht Leinen- und Maulkorbpflicht außerhalb des eingefriedeten Privatgeländes. Hierfür kann eine Befreiung erteilt werden, wenn ein Verhaltenstest erfolgreich abgelegt wurde.

Fragen zum Sachkundenachweis

Landeshundeverordnung  NRW

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